Planungs- & Baukoordination

Haben Sie schon einen Planungs- und Baukoordinator gefunden?
Den benötigen Sie laut Gesetz. Hierbei stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Info: Bauarbeitenkoordinationsgesetz

Dieses Bauarbeitenkoordinationsgesetz ist seit 1.7.1999 auf österreichischen Baustellen verpflichtend zu berücksichtigen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der auf Baustellen beschäftigen Arbeitnehmer (Handwerker) zu verbessern, indem Koordinationspflichten für Bauherrn geschaffen werden. Auf diese Weise soll das in der Bauwirtschaft für Arbeitnehmer besonders hohe Unfallrisiko herabgesetzt werden.

Wenn Sie nun Bauarbeiten in Auftrag geben, bei denen auf der Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Firmen (z. B. wenn der Installateur und der Elektriker Leitungen verlegen und die Fensterfirma Ihre Fenster einbaut) tätig werden, sind Sie zwingend verpflichtet, zwei Koordinatoren zu bestellen.

Das Gesetz sieht allerdings auch vor, dass diese beiden Aufgaben von ein und derselben Person übernommen werden können, wenn die persönlichen Voraussetzungen erbracht werden können.

1. Vorbereitungsphase

Einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase, das ist der Zeitraum vom Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe.

2. Ausführungsphase

Einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase, das ist der Zeitraum von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten.

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